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Formulare:

Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen:
§50 der Landesbauordnung (LBO) gibt die rechtlichen Grundlagen für

  • die Errichtung eines Schornsteines
  • die Verminderung des Schornsteinquerschnittes
  • den Einbau einer Abgasleitung
  • die Neuinstallation oder den Austausch einer Feuerstätten vor

Zuvor sollten Sie sich allerdings mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister in Verbindung setzen.
Das Formular erhalten Sie unter folgendem Link:

T-A-F-Formular

Beachten Sie bitte auch die dortigen ausführlichen Hinweise.