|  Formulare:Errichtung
        und Änderung von Feuerungsanlagen:§50 der Landesbauordnung
        (LBO) gibt die rechtlichen Grundlagen für
        die Errichtung
          eines Schornsteines  die Verminderung des Schornsteinquerschnittes  den Einbau einer Abgasleitung  die Neuinstallation
          oder den Austausch einer Feuerstätten vor Zuvor sollten Sie sich allerdings mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
        in Verbindung setzen.Das Formular erhalten Sie unter folgendem Link:
 T-A-F-Formular Beachten Sie bitte auch die dortigen ausführlichen Hinweise. |